Immer häufiger begegnen wir im Internet sogenannten Influencern. Werbung mit ihnen birgt für Auftraggeber mehrere Risiken.
Die zuletzt betrachteten Blogger bewirtschaften ihre Themen meist mit Passion, was sie für Werbetreibende oft interessant macht. Diese Voraussetzung fehlt bei den Influencern mehrheitlich. Um sich Influencer zu nennen, reicht nämlich einzig ein bestimmtes Mass an «Berühmtheit» auf Instagram – gemessen mit der schieren Anzahl Follower. Influencer wird man also entweder durch Erfolge in medienwirksamen Betätigungsfeldern oder eine stetige, wie auch immer geartete Präsenz in den Sozialen Medien.
Prominenz im Instagram-Land reicht aber selten aus, um auch eine gute Markenbotschafterin zu sein. So fiel etwa die Freestyle-Skierin Mirjam Jäger nach Noten durch, als sie sich in einem Handy-Video wenig einfühlsam über eine Black-Lives-Matter-Demonstration enervierte. Ihre Sponsoren sahen sich in der Folge genötigt, sich öffentlichkeitswirksam von ihrem Aushängeschild zu trennen. Influencer haben wie Blogger keine Standesregeln. Auch darum erkennen die von ihnen Beinfluencten bisweilen nur schwer, was diese gegen Bezahlung anpreisen. Das hat neben anderen schon den Konsumentenschutz auf den Plan gerufen, der eine klare Kennzeichnung von Influencer-Werbung verlangt. Seit Anfang Mai existiert nun der Verein Conscious Influence Hub, der einen Code of Conduct für Influencer erarbeitete.